Liebe Eltern,
durch die Corona Verordnung ergeben sich ab dem 31.01.2023 auch für die Schulen einige Änderungen. Diese haben wir für Sie zusammengefasst.
Masken:
Testungen:
Positive Testung:
Im Krankheitsfall:
Liebe Eltern,
wir begrüßen Sie und Ihre Kinder herzlich zum neuen Schuljahr und hoffen, dass Sie sich gut erholen konnten.
Bitte denken Sie daran, dass alle Kinder in den ersten ein einhalb Wochen (bis zum 12. August) 4 Stunden Klassenlehrerinnen - Unterricht haben werden.
Laut Vorgabe des Ministeriums werden wir Ihrem Kind am ersten Schultag einen Test anbieten.
Entgegen unserer Bitte vor den Sommerferien brauchen Sie deshalb nicht vor Schulbeginn eine Bürgerteststelle aufsuchen!
Alle Kinder werden von uns am ersten Schultag einen Test angeboten bekommen!
Darüber hinaus erhält jedes Kind 4 zusätzliche Tests um zu Hause anlassbezogen durch einen Erziehungsberechtigten getestet zu werden (genauere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Elternbrief der neuen Schulministerin Frau Dorothee Feller, den ihr Kind am ersten Schultag über die Elternpost erhält)!
Bitte denken Sie daran, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht besteht und geben Sie Ihrem Kind auch unbedingt eine zusätzliche Ersatzmaske mit!
Die Eltern der Schulanfänger bitten wir, Ihr Kind zu Hause vor Beginn des Gottesdienstes zu Hause zu testen. Darüberhinaus wären wir Ihnen dankbar, wenn alle Eltern und Angehörigen, die an der Einschulungsfeier teilnehmen möchten ebenfalls „frisch“ getestet erscheinen würden. Es muss kein Nachweis einer Bürgerteststelle erbracht werden, ein häuslicher Test am Morgen würde ausreichen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start und freuen uns auf Ihre Kinder!
Ihr Kollegium der KGS Allendorf
Aufgrund der Schulmail vom 07.03.2022 ergeben sich Veränderungen bezüglich der Testverpflichtung:
Immunisierte Kinder im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung sind Personen, die über eine nachgewiesene Immunisierung verfügen. Diese Immunisierung ist zu erreichen:
(gemäß der Buchstaben A. oder B. der Anlage 2 zur Coronaschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung, diese können Sie hier einsehen und herunterladen).
Bitte prüfen Sie selbstständig, ob Ihr Kind aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung der Testverpflichtung unterliegt oder als immunisierte Person gilt!
Alle Eltern müssen die „Bescheinigung über die Durchführung der Selbsttests“ bis Montag, den 14.03.2022 bei der jeweiligen Klassenlehrerin abgegeben haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie auch bei Befreiung der Testverpflichtung diese Bescheinigung ausfüllen sollen. Uns ist es kaum möglich, bei allen Kindern die Testverpflichtung auszurechnen. Dies obliegt Ihnen als Erziehungsberechtigten!
Aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen möchten wir auch an alle Eltern, der bereits immunisierten Kinder appellieren, weiterhin drei Mal wöchentlich zu Hause zu testen (montags, mittwochs und freitags).
Deshalb erhalten in dieser Woche alle Schülerinnen und Schüler Testkids für die häusliche Testung.
Ihr Kollegium der Grundschule Allendorf
Wie zu erwarten hat Corona unsere Schule nun auch erreicht! Einige Kinder befinden sich bereits in häuslicher Isolation oder in Quarantäne.
Wir wurden seitens des Schulamtes gebeten, Ihnen im Namen des Gesundheitsamtes folgende Informationen weiterzugeben:
Anfangs ist es Frau Stute gelungen, mit den meisten positiv getesteten Familien zu sprechen. Das ist seit Mitte dieser Woche nicht mehr leistbar. Dennoch steht Sie Ihnen bei Fragen, Sorgen und Informationen rund um die Testung und die Coronalage an unserer Schule per E-Mail anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule oder telefonisch (in der Regel zwischen 9.45 – 11.15 Uhr) 02393 – 326 zur Verfügung.
Umgang mit positiven Pooltestungen
Dies liegt unter anderem darin begründet, dass:
Die beiden ortsansässigen Teststellen sind nach vorheriger Information bereit ihre Testzeiträume soweit wie möglich zu erweitern.
Wir bitten Sie, die Testnachweise zeitnah per LogineoMessenger (Element) an die jeweilige Klassenlehrerin zu schicken.
Sollte es Ihnen nicht gelingen, bis zum Unterrichtsbeginn eine Teststelle aufzusuchen bzw. den Testnachweis der Klassenlehrerin zuzuschicken, informieren Sie bitte bis spätestens 7.00 Uhr Frau Stute anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule damit wir die Testung in der Schule entsprechend vorbereiten können.
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet eine offizielle Teststelle aufzusuchen!
„Auflösung“ positiver Pool
Sofern ein oder mehrere Kinder der Klasse einen positiven Testnachweis aufweisen, gilt der Pool als „aufgelöst“. Es ist aber schon mehrfach vorgekommen, dass der Pool nicht „aufgelöst“ werden konnte, da alle Einzeltestnachweise negativ waren. Dies ist vermutlich der hohen Sensitivität der Lollitests geschuldet. Alle Klassen mit einem positiven Poolergebnis werden so lange täglich mit einem Antigenschnelltest in der Schule getestet, bis ein negatives Pooltestergebnis vorliegt.
Distanzlernen
„Lolli-Test-Urlaub“
Bitte beachten Sie die folgende Tabelle zur Quarantäneregelung der Schulkinder!
! ! ! Hervorzuheben ist dass sich positiv getestete Schulkinder erst nach mind. 48 Stunden ohne Symptome nach 7 Tagen Freitesten können ! ! !
Personenkreis | Quarantänedauer | Freitesten möglich ab | Hinweis |
Schulkind positiv getestet |
10 Tage, beginnend mit - dem ersten Auftreten von Symptomen - dem Tag des PCR-Tests (Maßgeblich für die Berechnung der Quarantänedauer ist der Tag des PCR-Tests, unabhängig davon, dass das Ergebnis möglicherweise später vorliegt). |
Tag 7 |
Freitestung an Tag 7 ist nur möglich, wenn das Kind vorher mind. 48 Stunden Stunden symptomfrei war!
Wenn an Tag 10 noch Symptome vorhanden sind, verlängert sich die Quarantäne automatisch. |
Haushaltsangehöriger positiv getestet |
10 Tage, beginnend mit - dem ersten Auftreten von Symptomen - dem Tag des PCR-Tests (Maßgeblich für die Berechnung der Quarantänedauer ist der Tag des PCR-Tests, unabhängig davon, dass das Ergebnis möglicherweise später vorliegt). |
Tag 5 | |
Enge Kontaktperson außerhalb des eigenen Haushalts positiv getestet |
Über eine mögliche Quarantäne entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall. Unabhängig von einer individuellen Quarantäne sollen sich Kontaktpersonen für 10 Tage bestmöglich absondern. |
Als enge Kontaktperson gilt man bei: - Kontakt mit weniger als 1,5m Abstand für mehr als 10 Minuten ohne Maske - Gespräche mit dem positiv Getesteten ("Face-to-face-Kontakt") ohne Maske, unabhängig von der Dauer - Gemeinsamer Aufenthalt in einem schlecht durchgelüfteten Raum für länger als 10 Minuten, auch mit Maske |
Weiterhin erreichte uns heute eine E-Mail des Schulamtes, dass die Gesundheitsämter aufgrund des hohen Infektionsgeschehens in vielen Fällen nicht mehr in der Lage sind, eine zeitnahe Kontaktpersonennachverfolgung zu gewährleisten.
Deshalb wurden wir gebeten, Ihnen das folgende Schaubild zu übermitteln. Dieses können Sie ebenfalls auf der Seite der Bundesregierung einsehen.
Darüberhinaus möchten wir die Eltern von Kindern, deren PCR - Testergebnis positiv ausgefallen ist bitten, sich mit Anja Stute in Verbindung zu setzen:
Liebe Eltern,
ab morgen (Donnerstag, den 02.Dezember 2021) gilt an unserer Schule für alle Kinder an den Sitzplätzen erneut die Maskenpflicht!
Wir möchten Sie bitten, dies mit Ihren Kindern zu besprechen.
Denken Sie außerdem täglich an eine frische Maske.
Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie Ihrem Kind eine Ersatzmaske einpacken.
Diese Regelung gilt auch für unsere Betreuungsformen (OGS und „kleine Betreuung“).
Lediglich auf dem Schulhof gilt wie bisher keine Maskenpflicht.
Bleiben Sie gesund!
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.
Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore.
Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes:
Schritt 1: Pooltestung am Testtag
Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung
Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt.
Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).
Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.
Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können.
Sollten Ihre Mobilfunknummer oder Ihre Emailadresse nicht bei uns im Sekretariat hinterlegt sein, bitten wir Sie uns diese bis Montag, den 22. November über Ihre jeweilige Klassenlehrerin mitzuteilen.
Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mailadresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden.
Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Stute
- Vertretung der Schulleitung -
Liebe Eltern,
die aktuelle Schulmail des Ministeriums hat uns soeben erreicht:
Entgegen unserer gestrigen Elterninformation möchten wir Sie informieren, dass ALLE Kinder unserer Schule, bei Wiederbeginn des Unterrichts am Montag, den 25.10.21 entweder:
Diese Regel gilt nicht für immunisierte (geimpft oder genesene) Personen.
Am 25. Oktober 2021 werden zusätzlich ALLE SchülerInnen unserer Schule einen Lolli-Test erhalten und durchführen.
Liebe Eltern,
wir freuen uns riesig, Ihnen ein Testangebot einer offiziellen Teststelle an unserer Schule zum Ende der Herbstferien anbieten zu können! Dieses Angebot gilt nur für Schüler und Schülerinnen unserer Schule.
Wir möchten auf jeden Fall positive „Corona-Fälle“ nach den Herbstferien vermeiden und bitten Sie dringend, Ihrer jeweiligen Klassenlehrerin VOR Schulbeginn am Montag, den 25.10.21 per Element ein offizielles Testergebnisvorzulegen. Um dies für Sie zu vereinfachen, zeigt sich die Röhrtal Apotheke Sundern bereit, hier an unserer Schule an den letzten beiden Ferientagen nach vorheriger Anmeldung einen offiziellen Schnelltest durchzuführen.
Die Testung wird von einer Apothekerin vorgenommen und dauert nur wenige Minuten. Das Ergebnis kann von Ihnen anschließend von zu Hause aus online abgerufen werden.
Dazu benötigt die Apotheke bei der Anmeldung: die Angabe des gewünschten Testtages, den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes, das Geburtsdatum und eine gültige E-Mail-Adresse, an die das Ergebnis übermittelt werden kann. Wir wären bereit, die Anmeldungen gesammelt an die Röhrtal Apotheke zu übermitteln. Dazu bräuchten wir bis spätestens Freitag, den 07.10.21 Ihre Anmeldung!
Wir sind natürlich nicht befugt, ein offizielles Testergebnis von Ihrem Kind bei Wiederbeginn des Unterrichts zu verlangen! Dennoch wären wir sehr erfreut, wenn Sie ein offizielles Ergebnis vorlegen könnten.
Weitere Testangebote finden Sie unter anderem in der Praxis Dr. Evers (Freitag) und in der Rochusapotheke (Samstag). An beiden Stellen ist eine frühzeitige vorherige Anmeldung erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kollegium der KGS Allendorf
Anmeldungen bis spätestens Freitag, den 07.10.21 über die E-Mailadresse: anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule
Liebe Eltern,
seit dem 23.08.21 gibt es eine Neufassung der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung:
CoronaSchutzVO §2 (8): „Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.“
CoronaSchutzVO §4 (5): „… Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungsversuch- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.“
Deshalb benötigt Ihr Kind in Zukunft weder einen Testnachweis noch einen Schülerausweis!
Ausstellung von Schülerausweisen:
Wer dennoch aus welchen Gründen auch immer einen Schülerausweis benötigt, kann diesen weiterhin über die Klassenlehrerin erbitten. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite auf unserer Homepage. --> Schülerausweise
Genesene Kinder - Lolli-Test:
Wir bitten die Eltern von Kindern, die an Corona genesen sind und deren Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, sich umgehend mit Frau Stute in Verbindung zu setzen: anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule
Sonnige Grüße
Ihr Kollegium der KGS Allendorf
Um noch einmal übersichtlich darzustellen, wann Ihr Kind die Schule besuchen darf und wann es besser zu Hause bleibt, stellen wir Ihnen hier noch den Link zum Schaubild zur Verfügung.
Schaubild auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung.
Liebe Eltern,
obwohl es keine Vorgaben seitens des Schulministeriums gibt, würden wir gerne weiterhin auf das Mitbringen von Süßigkeiten, Kuchen etc. anlässlich eines Geburtstages verzichten. Zunächst möchten wir alles in unserer Macht stehende tun, um den Schulbetrieb möglichst im Präsenzunterricht fortsetzen zu können.
Wir hoffen, dass möglichst schnell wieder viele Dinge im „Normalbetrieb“ gehandhabt werden können, doch zunächst möchten wir uns vorsichtig verhalten und geben Ihnen Bescheid, sobald wir an dieser Stelle wieder anders verfahren können.
Liebe Eltern,
wir hoffen, dass Sie entspannte sonnige Ferien verbringen konnten und freuen uns auf einen Schulstart im Präsenzunterricht! Zur Erinnerung: Wir beginnen in den ersten beiden Wochen mit dem Klassenlehrerinnenunterricht, der täglich nach der 4. Stunde endet. Ab dem 30. August gilt dann der reguläre Stundenplan, den Ihr Kind in den ersten Unterrichtstagen erhält.
In unserer Schule und auf dem gesamten Schulgelände gelten weiterhin die bekannten Corona-Regeln. Das Tragen von Masken ist auf das Schulgebäude und die Klassenräume beschränkt. Ab Mittwoch, den 18.08. beginnen wir wieder mit der regelmäßigen Testung durch die „Lolli-Tests“.
Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit und zum Schulstart zu gewährleisten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihr Kind unmittelbar vor dem ersten Schultag mit einem Bürgertest kostenlos testen lassen würden. Oder alternativ bei Ihren Kindern einen Antigen - Selbsttest durchführen würden (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung).
Wir freuen uns auf Ihre Kinder und auf ein spannendes neues Schuljahr!
Ihr Kollegium der KGS Allendorf
Liebe Eltern der Abschlussklassen 4,
wir möchten Sie am Freitag (02.07.2021), um die Einhaltung der nebenstehenden Hygieneregeln bitten. Diese wurden von der Lehrerkonferenz zum Schutz unserer Kinder vereinbart!
Vielen Dank für Ihre Kooperation.
Ihr Kollegium der Grundschule Allendorf
Liebe Eltern,
laut Coronaschutzverordnung (Fassung vom 12.06.21) entfällt die FFP-2- Maskenpflicht in Bussen! Dennoch muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind täglich eine Ersatzmaske dabei hat!
In der vergangenen Woche kam es gehäuft vor, dass Kinder eine zweite Maske brauchten. Von schulischer Seite können wir leider keine Ersatzmasken stellen.
Einen guten Start in die Woche wünscht Ihnen
Ihr Kollegium der KGS Allendorf
Liebe Eltern,
wir haben uns auf Bitte einiger Eltern entschieden, an einigen Tagen mit den Hagener Kindern wieder ins Dorf zu gehen, um die Bussituation zu „entzerren“.
Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, sind wir seit heute (31.05.2021) berechtigt, Ihren Kindern einen Testnachweis auszustellen. Das Datum des Tests bezieht sich auf den Tag der
Durchführung, ausstellen können wir diesen Nachweis allerdings erst am Folgetag (da uns die Testergebnisse erst am Abend bzw. bis spätestens zum nächsten Morgen um 6.00 Uhr zugestellt werden).
Gerne können Sie mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes Kontakt aufnehmen, um einen Testnachweis zu bekommen. Wir bitten Sie allerdings zu berücksichtigen, dass wir derzeit 135 Kinder an unserer
Schule unterrichten, die zwei Mal wöchentlich einen Anspruch darauf haben. Die Kinder werden bis zu den Sommerferien wie folgt getestet:
Sonnige Grüße,
Ihr Kollegium der Grundschule Allendorf
Liebe Eltern,
hier finden Sie das Anmeldeformular, das Sie nutzen können, um gegebenenfalls Ihren Betreuungsbedarf anzupassen. Bitte versuchen Sie, mögliche Änderungen zeitnah vorzunehmen, damit wir
entsprechend den Personaleinsatz planen können und senden dies an die bekannte E-Mailadresse: anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule
Gruß
Liebe Kinder,
wir haben wirklich eine gute Nachricht für euch!
Ab Montag, den 31. Mai 2021 dürfen wir euch alle wieder täglich zum Unterricht in euren Klassen begrüßen!
Zum Schutz von uns allen ist es wichtig, dass wir im Unterricht weiterhin unsere Masken tragen.
Ihr wisst ja, am liebsten würden wir das Corona-Virus einfach „auf den Mond schießen“...! Aber das ist uns ja bisher leider noch nicht gelungen....
Wie bereits in dieser Woche werdet ihr weiterhin zwei Mal in der Woche mit Hilfe des Lolli - Test getestet.
Der Sportunterricht findet nach Möglichkeit im Freien statt, dazu erhaltet ihr aber noch genaue Infos durch eurer Klassenlehrerinnen.
Wir freuen uns riesig auf euch und hoffen, euch so ein Stück eures “normalen Schultages” zurück geben zu können!
Eure Kolleginnen der KGS Allendorf
Liebe Eltern,
wir sind froh, dass wir nun doch noch vor den Sommerferien den Kindern ein Stück Normalität geben können. Damit verbunden ist eine neue Überarbeitung vom Stundenplan. Dabei haben wir Ihnen gerade heute Nachmittag noch den eigentlichen Stundenplan für den 31.05. vorgestellt.
Wir geben unser Bestes, damit wir Ihnen schnell einen Stundenplan zukommen lassen können, der ab dem 31.05. bis hoffentlich zu den Sommerferien feststeht. Vielleicht ändert sich für die Klasse Ihres Kindes auch nichts. Wir drücken die Daumen, dass unsere Stundenplan-Fachfrau kreative Ideen und Lösungen findet!
Ihr Kollegium der KGS Allendorf
Weiterhin gibt es noch zwei Erklärvideos vom Ministerium für Schule und Bildung.
Weiterhin gibt es hier eine bebilderte Anleitung zur Durchführung der Lolli-Tests.
Vielleicht schauen Sie sich als Vorbereitung für den Präsenzunterricht (hoffentlich bald!) diese Videos gemeinsam mit den Kindern an. Die vorherigen Erklärvideos zum Selbsttest haben für eine sehr große Sicherheit und Gelassenheit im Klassenraum gesorgt.
Liebe Eltern,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die „Lolli-Tests“ (PCR-Tests) ab dem kommenden Montag, den 10.05.2021 die bisherigen Selbsttests an unserer Schule ablösen werden !
Auch wenn der Vorgang zunächst komplizierter zu sein scheint, sind diese Lolli-Tests für die Kinder einfacher zu handhaben und außerdem weisen sie eine deutlich höhere Sensitivität auf, als die derzeit eingesetzten Selbsttests.
Es handelt sich dabei um sogenannte Pool-Tests, d.h. mit dem Test wird untersucht, ob jemand in der Gruppe angesteckt ist. Der Test prüft NICHT, ob ein bestimmtes Kind angesteckt ist. Dieser Ablauf der Testungen ist durch das Ministerium für Schule und Bildung geplant und für die Schulen vorgegeben.
Ablauf Lolli - Test:
Das wichtigste bei dem gesamten Ablauf ist natürlich Ihre Erreichbarkeit durch die Klassenlehrerin am Tag der Pooltestung bis zum darauffolgenden Morgen (späteste Benachrichtigung im Falle einer Positivtestung: 6.00 Uhr am Folgetag).
Eingehende Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Wir hoffen, mit Hilfe dieser neuen kindgerechteren und sensitiven Tests einen großen Schritt in die richtige Richtung machen zu können !
Ihr Kollegium der Grundschule Allendorf
Liebe Eltern,
die Selbsttests an unserer Schule sind alle sehr gut verlaufen und Ihre Kinder haben sich sehr schnell mit der Handhabung zurecht gefunden.
Ein großes Lob an alle Schülerinnen und Schüler!
Dennoch bemüht sich das Schulministerium noch alters- und kindgerechtere Tests anzubieten und arbeitet derzeit an der zeitnahen Einführung der sogenannten „Lolli-Tests“.
Damit verbunden ist (aufgrund der Auswertung der Tests) eine Veränderung des bisherigen Wechselmodells an unserer Schule!
Wir wurden gestern vom Schulministerium per Mail angehalten, unser bisheriges rollierendes System auf einen täglichen Wechsel umzustellen. Im Einzelnen heißt das:
Dieses Modell wird frühestens ab dem 03. Mai 2021 umgesetzt, genauere Informationen dazu erhalten Sie im Laufe der kommenden Woche! Wenn der Beginn tatsächlich in der ersten Maiwoche wäre, würde die Einteilung für die Woche vom 03.05. - 07.05. 2021 wie folgt aussehen:
Uns war allerdings sehr wichtig, aufgrund der Planung Ihrer Arbeitstage, Sie möglichst zeitnah über diese Änderung zu informieren.
Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165:
"Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft." (vgl. Schulmail vom 22.04.2021).
Wir wünschen Ihnen ein entspanntes, sonniges Wochenende
Ihr Kollegium der Grundschule Allendorf
Schulmail: https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021
Unter dem folgenden Link, können Sie die gestrige Pressemitteilung von Ministerin Gebauer nachlesen.
Liebe Eltern,
wie wir der Pressekonferenz entnommen haben, können wir, falls der Inzidenzwert im HSK unter 200 bleibt, ab Montag den 19.04.21 den Wechselunterricht an unserer Schule wieder aufnehmen.
Das bedeutet, dass
Pädagogische Gruppe (Notbetreuung), OGS und „Kleine Betreuung“:
Ihr Kollegium der KGS Allendorf
Sehr geehrte Eltern,
im folgenden Brief bekommen Sie wichtige Informationen zu dem Corona-Selbsttest der Kinder in der Schule.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt nach den Osterferien allen Schüler*innen sowie den in unserer Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche eine Corona-Selbsttestung zur Verfügung.
Der Besuch der Schule wird an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung des Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchsten 48 Stunden zurückliegt. Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Sollten Sie mit der Selbsttestung Ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sein, füllen Sie bitte das Widerspruchs-Formular aus, das Sie auf unserer Homepage im Bereich „Elterninfo – Download“ finden und reichen dies in der Schule ein.
Das Ministerium stellt den Grundschulen den CLINITEST ® Rapid COVID-19 Antigen Self Test zur Verfügung. Um den Kindern die Vorgehensweise dieses Tests in der Schule zu erleichtern, bitten wir Sie, sich vorab mit Ihren Kindern über den Ablauf der Corona-Selbsttestung zu informieren und eventuell z.B. mit einem Wattestäbchen zu üben.
Erklärvideos zu den Testungen finden Sie hier:
Corona Selbsttest an Bremer Schulen: Wie funktioniert das?
Folgender organisatorischer Ablauf ist für unsere Schule geplant:
Selbsttest in der pädagogischen Gruppe (Notbetreuung):
Mit freundlichem Gruß
Ihr Kollegium der KGS Allendorf
Schritte im Überblick
Teilnahme am Selbsttest 2x Testung/Vorlage der negativen Ergebnisse ist Voraussetzung für den Schulbesuch!
Test ist negativ:
Schulbesuch geht weiter
Test ist positiv:
Eltern werden informiert, Kind wird abgeholt, Informieren engerer Kontakte
Gesundheitsamt wird informiert
PCR-Testung wird von Ihnen organisiert,
Information an die Schule über das Ergebnis
Test ungültig:
Test wird in Ruhe noch einmal wiederholt (bei ausreichender Stückzahl)
Betreuungsmöglichkeiten während des Wechselunterrichts ab dem 19.04.21:
Liebe Eltern,
der Wechselunterricht ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten.
Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden.
Die aktuellen Betreuungsmöglichkeiten an unserer Schule können Sie diesem Schaubild entnehmen.
Betreuungsabfrage ab dem 12.04.2021:
Gerne würden wir (unter Vorbehalt) schon den Betreuungsbedarf bis Ende April abfragen. Zur Anmeldung ihres Kindes zu den Betreuungsformen nutzen Sie bitte folgendes Abfrageformular (entweder .docx oder .pdf):
Senden Sie dieses bitte an:
anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule oder werfen es ausgefüllt in den Briefkasten der Schule (links neben der Eingangstür). Sollten darüber hinaus Unklarheiten bzw. weiterer Betreuungsbedarf bestehen, wenden Sie sich an die oben genannte Mailadresse.
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