"Jedes Kind hat einzigartige Merkmale, Interessen, Fähigkeiten und Lernbedürfnisse. Schulsysteme sollten so beschaffen sein, dass sie diese weite Variation in Merkmalen und Bedürfnissen berücksichtigen. Kinder mit besonderem Förderbedarf müssen Zugang zu allgemeinen Schulen haben, die ihren Förderbedarf im Rahmen einer kinnzentrierten Pädagogik erfüllen sollten. Allgemeine Schulen mit inklusiver Orientierung sind die wirkungsvollsten Einrichtungen, um diskriminierende Vorurteile zu bekämpfen, eine integrierende Gesellschaft aufzubauen und eine "Erziehung für alle" zu gewährleisten. (Erklärung der UNESCO, Salamanca, 1994)
Wir ermöglichen in der Stadt Sundern Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die sowohl zieldifferent als auch zielgleich unterrichtet werden.
Die Grundgedanken unserer Arbeit orientieren sich im Gemeinsamen Unterricht an den Leitzielen der Vereinten Nationen (Erklärung der UNESCO, 1994).
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechskonvention im März 2009 erhielt der Gemeinsame Unterricht eine neue Perspektive. Die oben zitierte Erklärung von Salamanca wurde im Artikel 24 der UN_Konvention aufgenommen, in dem es heißt:
"Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusive Bildungssystem auf allen Ebenen...".
Um die Gewährleistung eines inklusive Bildungssystems zu ermöglichen, möchten sich die Schulen der Stadt Sundern als "Schulen auf dem Weg zur Inklusive" verstehen und dazu beitragen, die Leitziele der UN-Konvention umzusetzen.
Gemeinsames Lernen in der Primarstufe (Grundschule) ist an allen Schulen möglich, allerdings erfolgt eine Schwerpunktsetzung nach den festgestellen Förderschwerpunkten:
Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe ist an folgenden Schulen möglich:
Legende:
(Auszug aus dem Flyer zum Gemeinsamen Lernen , Stadt Sundern, 2017)